Krankengymnastik in Trebgast
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Krankengymnastik umfasst meist Übungen, die die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Ein typischer Bestandteil sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Daneben gibt es passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Die Zahl der Behandlungen ist vor allem davon abhängig, wie schwer deine Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Üblich sind zunächst sechs Termine, die meistens ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.