Krankengymnastik in Selsingen

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      Adressen von Praxen für Krankengymnastik in Selsingen haben wir hier auf dasoertliche.de zusammengestellt. Grundvoraussetzung, um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Qualifikation zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin. Krankengymnastik bildet dabei den wichtigsten Teil der Physiotherapie. Erst ab 1994 wurden die damals noch als Krankengymnasten bezeichneten Fachkräfte zu Physiotherapeuten umbenannt. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, etwa die Manuelle Therapie oder Massagen.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Wie bei jedem Sport kann Krankengymnastik Muskelkater verursachen. Das gilt vor allem für untrainierte Menschen. Aber meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.

      Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am meisten angewandte Teil der Physiotherapie. Nach einem Schlaganfall kann sie Patienten dabei helfen, ihre Beweglichkeit zurückzugewinnen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das gezielte Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei unterstützen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.

      Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.