Krankengymnastik in Kirchzarten

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      Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Behandlungen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird deshalb oft von Ärzten verordnet. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln mobilisiert.

      Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

      Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Üblicherweise dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Entwicklung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.