Krankengymnastik in Dudenhofen Pfalz

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      Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

      Rezepte werden oft für sechs Einheiten Krankengymnastik ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. Meistens dauern Krankengymnastik-Sitzungen 15 bis 25 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einem Bandscheiben-Vorfall als auch bei neurologischen Schädigungen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei Mukoviszidose oder ähnlichen Atemwegserkrankungen sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Entsprechend fällt die Zuzahlung in beiden Fällen höher aus.

      Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Aber du wirst sehen, es wird umso besser, je öfter du trainierst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

      Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Dudenhofen leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Gebühren für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft findest du bei der Krankenkasse.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.