Krankengymnastik in Boppard

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  • Boppard
    PLZ 56...
    0674.
  • Boppard-Weiler Stadt Oberwesel
    PLZ 55430
    06744
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    Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist überholt.

    Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

    Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Übungen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Dazu zählen sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken, als auch passive Techniken, bei denen der Therapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.

    Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Boppard arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Gebühren für eine Rückenschule, meistens 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

    Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.