Krankengymnastik in Adenau
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Innerhalb der Physiotherapie ist Krankengymnastik von zentraler Bedeutung. Nach Operationen ist sie oft eine wesentliche Hilfe, um die Stabilität und Beweglichkeit zurückzuerlangen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann zum Beispiel dabei helfen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Adenau. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell. Der Zeitraum wurde um 14 Tage erhöht.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Adenau arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.