Krankengymnastik in Paderborn

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      Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell. Die Frist wurde vom Gesetzgeber um zwei Wochen verlängert.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

      Auch bei der Krankengymnastik kann man, wie nach jedem Sport, Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Doch fast immer wird es mit der Zeit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

      Pro Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Falls nötig, lässt sich die Behandlungsdauer verlängern.

      Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser stellt dann das Rezept für Krankengymnastik aus. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.