Krankengymnastik in Offenbach an der Queich
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Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen, also auch in Rheinland-Pfalz. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist veraltet.
Krankengymnastik ist ein bewährtes und erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen verringern. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Aber auch ohne Einbezug der Ärzte übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für Rückengymnastik und Rückenschule, oft sogar 80 bis 100 Prozent.
Ob alt oder jung, Krankengymnastik ist für alle Altersgruppen geeignet, Kinder eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Offenbach an der Queich solche Praxen gibt, siehst du hier.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Auch bei der Krankengymnastik kann man, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, Muskelkater bekommen. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.