Krankengymnastik in Neidenbach
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Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Neidenbach leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei der Krankenkasse.
Der Begriff Krankengymnastik steht besonders für Behandlungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Linderung von Schmerzen. Dazu gehören sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken, als auch passive Techniken, bei denen der Therapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Ob alt oder jung, Krankengymnastik ist für alle Altersgruppen geeignet, auch für Kinder. Entscheidend ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapeuten, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Neidenbach solche Praxen gibt, siehst du hier.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Rheinland-Pfalz. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Oft wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.