Krankengymnastik in Lehre

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      Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Lehre. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Die Zahl der Behandlungen ist von der Geschwindigkeit der Regeneration und der Schwere der Beeinträchtigungen abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die im Normalfall ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

      Neben der "normalen" Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Dagegen werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.

      Für physiotherapeutische Behandlungen haben Arztpraxen nur ein eingeschränktes Budget. Sie müssen deshalb abwägen, wer wer die Kriterien für Krankengymnastik erfüllt. Speziell nach Unfällen oder bei Bandscheibenvorfällen ist sie sinnvoll. Bei Rückenschmerzen kann oft eine Gruppentherapie statt einer Einzelbehandlung sinnvoller sein. Für Rückenschulen ist nicht immer ein Rezept nötig, damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt. Informiere dich in einem Arztgespräch, ob regulärer Sport eine Alternative für dich sein kann. Gerade in dörflichen und kleineren städtischen Regionen wie Lehre gibt es viele Optionen, sich zu bewegen. Und natürlich gibt es die Möglichkeit, Krankengymnastik auch selbst zu bezahlen. Für vorbeugende Krankengymnstik bieten viele Techniker Krankenkasse, AOK und Co oft spezielle Programme. Lies dir dazu am besten die Informationen auf der Webseite deiner Krankenkasse durch.