Krankengymnastik in Langenbrettach
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Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Oft wirst du hören, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist überholt. Der Zeitraum wurde von zwei auf vier Wochen verlängert.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Baden-Württemberg ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Wie nach jeder Art von Muskeltraining kannst du auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Doch keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser stellt dann das Rezept für Krankengymnastik aus. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.