Krankengymnastik in Kamen Mitte

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    Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Manchmal wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist überholt. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von 14 auf 28 Tage verlängert.

    Ärzte haben für physiotherapeutische Behandlungen nur ein eingeschränktes Budget. Sie müssen deshalb abwägen, wer tatsächlich Bewegungstherapie braucht. Speziell nach Operationen, bei Unfällen oder Schmerzen kann sie sinnvoll sein. Bei Rückenproblemen kann statt einer Einzelbehandlung eine Gruppentherapie sinnvoll sein. Diese ist günstiger und wird deshalb häufiger verschrieben. Sprich mit deinem Arzt, welchen Sport du alternativ ausüben kannst. Bei Rückenschmerzen etwa bieten viele Fitnessstudios gute Angebote. Bei anderen Beschwerden können sogar Spaziergänge helfen. Eine Mittelstadt wie Kamen bietet meistens beide Möglichkeiten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Krankengymnastik auch selbst zu bezahlen. Für vorbeugende Krankengymnstik bieten viele Techniker Krankenkasse, AOK und Co oft spezielle Programme. Schau dazu am besten einmal auf der Webseite deiner Krankenkasse nach Informationen.

    Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

    Der Begriff Krankengymnastik steht besonders für Übungen und Aktivitäten zur Verbesserung der Beweglichkeit und Linderung von Schmerzen. Dazu gehören sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden, als auch passive Methoden, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin beispielsweise die Muskeln dehnt.

    Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS), bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.