Krankengymnastik in Kaisersesch

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      Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Therapieformen, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Sie wird daher häufig von Ärzten verschrieben. Dazu gehören unter anderem Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Es gibt aber auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin beispielsweise die Muskeln dehnt.

      Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Rheinland-Pfalz ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

      In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Sollte es erforderlich sein, kann die Therapie verlängert werden.

      Wie bei jedem Sport kann Krankengymnastik Muskelkater auslösen. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Aber meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.