Krankengymnastik in Horstmar

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  • Horstmar
    PLZ 486..
    0255.
  • Horstmar Stadt Lünen
    PLZ 44532
    02306
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    Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist überholt.

    Die Zahl der Therapie-Stunden ist von der Geschwindigkeit der Regeneration und der Schwere der Beeinträchtigung abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die normalerweise ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

    Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

    Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Diese können den Bedarf an Krankengymnastik meist am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.

    Privatversicherte zahlen erstmal dieselben Beträge wie Selbstzahler, können dann aber die Rechnung bei der Krankenkasse geltend machen. Eine Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit ungefähr 45 Euro zu Buche. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.