Krankengymnastik in Hambergen

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      Ob alt oder jung, Krankengymnastik ist für jedes Alter geeignet, Kinder eingeschlossen. Wichtig ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Hambergen solche Praxen gibt, siehst du hier.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

      In Hambergen und in Osterholz-Scharmbeck gibt es zahlreiche Praxen für Physiotherapie, die unterschiedliche Arten der Krankengymnastik ausführen. Auch in Krankenhäusern und Reha-Kliniken gibt es Physiotherapeuten, die aber meistens nur die Patienten der Einrichtung behandeln. Welche Praxen es in Hambergen gibt, liest du hier bei dasoertliche.de.

      Üblicherweise dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Entwicklung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.

      Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.