Krankengymnastik in Flörsheim-Dalsheim
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Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Rheinland-Pfalz. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Oft wirst du hören, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von zwei auf vier Wochen erhöht.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Aber meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Krankengymnastik beinhaltet meist Übungen und Aktivitäten, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Dazu zählen sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln gezielt streckt.
Krankengymnastik ist eine anerkannte Methode bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen spürbar verringern. Krankengymnastik wird von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Einbezug der Ärzte die Gebühren für Rückengymnastik und Rückenschule, oft sogar 80 bis 100 Prozent.