Krankengymnastik in Ergolding

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      Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

      Mit Krankengymnastik sind vor allem Behandlungen gemeint, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird deshalb häufig von Ärzten verschrieben. Dazu gehören beispielsweise Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken. Es gibt aber auch passive Techniken, bei denen der Therapeut beispielsweise die Muskeln dehnt.

      So gut wie alle Physiotherapie-Praxen bieten Krankengymnastik an. Nur mit entsprechender Ausbildung ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Therapie bei der Krankenkasse abrechnen. Wer das in Ergolding ist, liest du hier bei dasoertliche.de.

      Auch bei der Krankengymnastik kann man, wie nach jedem Sport, einen Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Doch fast immer wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.