Krankengymnastik in Erding

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      Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei vorbeugenden Leistungen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.

      Mit Krankengymnast und Physiotherapeut ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Zweig der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist der Name Physiotherapeut auch tatsächlich treffender.

      Krankengymnastik darf nur von qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie Voraussetzung. Bestimmte Leistungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeübt werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Erding findest du hier bei dasoertliche.de.

      Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Einheiten ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. Im Normalfall dauert eine Krankengymnastik-Sitzung 15 bis 25 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einer Rücken-OP als auch bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise für Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept. Bei Atemwegserkrankungen, vor allem bei einer Mukoviszidose, sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Daher ist je Einheit die Zuzahlung in beiden Fällen höher.

      Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.