Krankengymnastik in Bopfingen

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      Bis 1994 wurden Physiotherapeuten offiziell als Krankengymnasten bezeichnet. In der heutigen Zeit wird die Bezeichnung Krankengymnast fast gar nicht mehr genutzt. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, nutzt aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilgebiet der Physiotherapie.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Wie nach jeder Art von Sport kann man auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Doch keine Angst, meist wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.

      Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Bopfingen leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Kosten für eine Rückenschule, meistens 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Einheiten ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. In der Regel dauert eine Krankengymnastik-Sitzung rund 20 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einer Rücken-OP als auch bei neurologischen Schädigungen, etwa für Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept. Bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose und bei gerätegestüzter Krankengymnastik sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Entsprechend fällt die Zuzahlung in beiden Fällen höher aus.